erfolgsqualifizierte Delikte
- erfolgsqualifizierte Delikte
erfolgsqualifizierte Delịkte,
Delikte, bei denen der Eintritt bestimmter Folgen Strafschärfungen mit sich bringt (z. B.
Körperverletzung mit Todesfolge, § 226 StGB). Die Strafschärfung setzt jedoch voraus, dass dem Täter hinsichtlich der schwereren Folgen wenigstens
Fahrlässigkeit zur Last fällt (§ 18 StGB); in vielen Fällen ist eine leichtfertige (d. h. grob fahrlässige) Herbeiführung des Erfolges erforderlich (z. B. § 177 Absatz 3 StGB:
Vergewaltigung mit Todesfolge; § 251 StGB: Raub mit Todesfolge). Auch in den StGB
Österreichs und der
Schweiz sind erfolgsqualifizierte Delikte enthalten.
R. Rengier: E. D. u. verwandte Erscheinungsformen (1986).
Universal-Lexikon.
2012.
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